Johannes Hildebrandt Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht · Dipl.-Päd. Univ.

Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Konflikte der Eltern untereinander um das Sorge- oder Umgangsrecht sind oft Begleiterscheinungen des Trennungsgeschehens. Leidtragende der Trennung sind in den allermeisten Fällen die Kinder (sofern sie nicht, was auch gelegentlich vorkommt, von der Trennung einer zB gewaltgeprägten Beziehung profitieren). Der RA ist daher aufgerufen – zumindest verstehe ich meine Arbeit so -, möglichst die Situation des Kindes/der Kinder mitzubedenken und auch den eigenen Mandanten / die eigene Mandantin auf eventuelle Fehlverhaltensweisen aufmerksam zu machen. Der Loyalitätskonflikt des Kindes sollte möglichst abgemildert werden. Die Suche nach einvernehmlichen Lösungen hat Vorrang.

Andererseits gibt es Fälle, in denen ein Elternteil den anderen mit mehr oder weniger subtilen Methoden aus dem Erziehungs- und Beziehungsgeschehen zum Kind ausgrenzt und sich mit dem Kind gegen Vater oder Mutter verbündet. In diesem Zusammenhang spielt das elterliche Entfremdungssyndrom (PAS genannt) eine Rolle. Diese Fälle sind einvernehmlichen Lösungen weniger zugänglich, zumindest keinen dauerhaften.

Wiederum andererseits gibt es eine Reihe von Fällen, in denen ein Elternteil den Kampf um das Umgangsrecht gebraucht oder besser: missbraucht, um mit dem früheren Partner (auf ungute Weise) in Kontakt zu bleiben, um fortwährend Beziehungswünsche an ihn (sie) heranzutragen oder um dadurch (Macht-)Bedüfnisse auszuleben.

Jeder Fall ist anders; es gehört Erfahrung, Wissen und Fingerspitzengefühl dazu, hochstreitige Umgangs- und Sorgerechtsverfahren richtig – soweit es am Anwalt liegt - zu steuern.

 

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