Konflikte der Eltern untereinander um das Sorge- oder Umgangsrecht sind oft Begleiterscheinungen des Trennungsgeschehens. Leidtragende der Trennung sind in den allermeisten Fällen die Kinder (sofern sie nicht, was auch gelegentlich vorkommt, von der Trennung einer zB gewaltgeprägten Beziehung profitieren). Der RA ist daher aufgerufen – zumindest verstehe ich meine Arbeit so -, möglichst die Situation des Kindes/der Kinder mitzubedenken und auch den eigenen Mandanten / die eigene Mandantin auf eventuelle Fehlverhaltensweisen aufmerksam zu machen. Der Loyalitätskonflikt des Kindes sollte möglichst abgemildert werden. Die Suche nach einvernehmlichen Lösungen hat Vorrang.
Andererseits gibt es Fälle, in denen ein Elternteil den anderen mit mehr oder weniger subtilen Methoden aus dem Erziehungs- und Beziehungsgeschehen zum Kind ausgrenzt und sich mit dem Kind gegen Vater oder (meistens) die Mutter verbündet. Solche Fälle wurden früher unter dem sogenannten elterlichen Entfremdungssyndrom (PAS) diskutiert und abgehandelt. Dieses Konzept hat sich aber als unwissenschaftlich und ideologiegeleitet herausgestellt. Besonders in Fällen von häuslicher Gewalt führt dieses Konzept zu Stigmatisierung des Opfers (oft der Mutter), und damit zu krassen Fehlentscheidungen. Ähnliches gilt von der sogenannten Bindungsintoleranz. Inzwischen gibt es bessere psychologische Ansätze, um die Konfliktdynamik zu verstehen und zu verändern
Wiederum andererseits gibt es eine Reihe von Fällen, in denen ein Elternteil den Kampf um das Umgangsrecht gebraucht oder besser: missbraucht, um mit dem früheren Partner (auf ungute Weise) in Kontakt zu bleiben, um fortwährend Beziehungswünsche an ihn (sie) heranzutragen oder um dadurch (Macht-)Bedüfnisse auszuleben.
Jeder Fall ist anders; es gehört Erfahrung, Wissen und Fingerspitzengefühl dazu, hochstreitige Umgangs- und Sorgerechtsverfahren richtig – soweit es am Anwalt liegt - zu steuern.
Rechtsanwalt Johannes Hildebrandt
Fachanwalt für Familienrecht
Dipl.-Päd. Univ.
Rechtsanwälte Zander Hildebrandt
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