Johannes Hildebrandt Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht · Dipl.-Päd. Univ.

Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen kommen in den Mühlen von Gesetzgebung und Gerichten oftmals zu kurz.

Wir stehen hier tatkräftig zur Seite:

  • Vertretung von Kindern und Jugendlichen als deren Verfahrensbevollmächtigter gem. § 50 Abs. 3 FGG in Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB (als gewählter Anwalt des Kindes/des Jugendlichen bzw. Vertretung bei der Ausübung des Beschwerderechts nach § 59 FGG)
  • Vertretung im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren (beispielsweise bei Pflichtwidrigkeiten des Amtsvormunds, § 1837 Abs. 2 BGB)
  • Verwaltungsgerichtlicher Rechtschutz gegen Maßnahmen des Jugendamts, auch hinsichtlich der Kostenbeiträge (§ 91 SGB VIII)
  • Hilfe bei der Antragstellung im sozialrechtlichen Verfahren (Hilfen zur Erziehung einschließlich Hilfegewährung nach § 35a SGB VIII; wichtig vor allem bei Teilleistungsstörungen und Schulschwierigkeiten)
  • ggf. Teilnahme an Hilfeplangesprächen
  • Vermittlung von Hilfsangeboten in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt oder im Wege der Selbstbeschaffung
  • Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche, auch im Rahmen der Amtshaftung und / oder der Haftung des gerichtlichen Sachverständigen nach § 839a BGB
  • Nebenklagevertretung von Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen, welche Opfer von Verbrechen bzw. Vergehen geworden sind
  • Geltendmachung von Opferentschädigungsansprüchen

Kontakt

Rechtsanwalt Johannes Hildebrandt
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