Johannes Hildebrandt Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht · Dipl.-Päd. Univ.

Unsere Arbeit

In unserer täglichen Arbeit in unserem Schwerpunkt Familienrecht steht für uns eines im Vordergrund: Das Wohl von Kind und Familie.

Hierbei bestimmt vor allem der Artikel 6 unseres Grundgesetzes unsere Arbeit:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. 

Unsere Rechtsgebiete

Auf Basis meiner Ausbildung als Diplom-Pädadoge und als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht liegt mein Tätigkeitsschwerpunkt im Jugendhilferecht.

Dies umfasst beispielsweise:

  • Leistungsansprüche gegen das Jugendamt
  • rechtlicher Schutz vor Kindeswegnahme, oft Kinderklau genannt (Inobhutnahme; Sorgerechtsentzug)
  • Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche (z.B. Eingliederungshilfe)
  • Kindschaftsrecht (elterliche Sorge, Umgangsrecht)
  • Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen, als Betroffene vor den Familiengerichten und als Opfer in Strafverfahren
  • Strafrecht
  • Zivilrecht (allgemeines Zivilrecht; auch Amtshaftungsansprüche gegen Jugendamtsträger)

 

Kontakt

Rechtsanwalt Johannes Hildebrandt
Fachanwalt für Familienrecht
Dipl.-Päd. Univ.

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